Wunsch und
Wahlrecht
Sie haben das Recht,
sich die Klinik für Ihre
Rehabilitation selbst
auszusuchen!
Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Patient ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten.
Dazu heißt es im Gesetzestext:
Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. (siehe § 8 SGB IX)
Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?
Sie können Ihre Wunschklinik bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben – oder dieser sogar schon bewilligt sein – ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen.
Ich habe noch keinen Reha-Antrag gestellt:
Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht zusammen mit dem Reha-Antrag ein.
Zum Musterformular „Wunschklinik“
Ich habe schon einen Reha Antrag gestellt, jedoch noch keine Antwort erhalten:
Reichen Sie das Formular zum Wunsch und Wahlrecht nach.
Zum Musterformular „Wunschklinik“
Ich habe schon einen Reha Antrag gestellt, welcher auch bereits bewilligt wurde:
Stellen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung.
Zum Musterformular „Heilstättenänderung“
Voraussetzungen für die Bewilligung
- Die Klinik eignet sich besonders für Ihre Erkrankung
Hinweis: Obwohl für den Kostenträger das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V gilt, hat die medizinische Eignung der Klinik eine höhere Bedeutung. Überzeugen Sie in der Argumentation mit der besseren Eignung, wird die Wunschklinik auch bewilligt, obwohl höhere Kosten entstehen können. Geben Sie nach Möglichkeit mehrere Wunschkliniken an. - Es besteht ein Versorgungs- und Belegungsvertrag zwischen der Wunschklinik und dem Kostenträger. Die Klinik Höhenried hat entsprechende Versorgungsverträge.
- Die Klinik, so auch die Klinik Höhenried, ist nach gesetzlichen Qualitätsstandards zertifiziert.
Argumentationshilfe für eine Reha in Ihrer Wunschklinik
Medizinische Gründe sollten stets im Vordergrund stehen, wenn Sie die Wahl Ihrer Wunschklinik begründen. Das können etwa sein:
- Die Wunschklinik ist genau auf Ihre Krankheit spezialisiert und die Therapien entsprechend auf deren Behandlung ausgelegt.
- Die gewünschte Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab (z. B. die Klinik verfügt auch über den Fachbereich xy, sodass z mitbehandelt werden kann).
- Die Klinik ist in der Nähe, und der Besuch von Angehörigen ist dem Behandlungserfolg zuträglich.
- Das Klima am Klinikstandort (Luftkurort, Lage am Meer) ist dem Behandlungserfolg zuträglich.
Dennoch können auch persönliche Gründe bei der Wahl der Wunschklinik berücksichtigt werden, etwa:
- In der Rehaklinik können Sie sich in Ihrer Muttersprache unterhalten.
- Sie wollen räumlichen, und damit auch psychischen, Abstand von Ihrer alten Umgebung gewinnen (z. B. bei Abhängigkeitserkrankungen).
- Sie wollen eine Begleitperson, Ihre Kinder oder ein Haustier mitnehmen, und in der Wunschklinik ist dies möglich.
- Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.
Widerspruch einlegen
Es ist möglich, dass Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen und Ihre Reha-Wunschklinik abgelehnt wird. In dem Fall kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Einige Anträge auf eine Wunschklinik werden beim „zweiten Anlauf“ doch noch bewilligt. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Bekräftigen Sie beim Widerspruch schriftlich noch einmal die Gründe, die für Ihre Wunsch-Rehaklinik sprechen. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren.
Im Rahmen der Anschlussheilbehandlung können Sie sich über Ihren Sozialdienst in der Klinik zur AHB anmelden lassen. In der Regel kann die Aufnahme innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Wenn Sie die Wartezeiten für Ihre Rehabilitationsmaßnahme wissen möchten, können Sie über folgenden Link Meine Rehabilitation (meine-rehabilitation.de) unsere Klinik auswählen und erfahren dort den aktuellen Stand der Wartezeit.