Eltern-Kind- Programm
Die Klinik Höhenried nimmt betreuungspflichtige Kinder als Begleitpersonen ihrer rehabilitationsbedürftigen Eltern auf.
Diese Möglichkeit besteht in allen drei Indikationsbereichen (Kardiologie, Orthopädie und Psychosomatik).
Aufgenommen werden Kinder ab einem Jahr, die sich zumindest zeitweise von einer Betreuungsperson versorgen lassen. Eine medizinisch/therapeutische Behandlung der Kinder ist nicht möglich.
Für Mütter oder Väter stehen in dem schön gelegenen Bettenhaus D acht Appartements für je ein Elternteil mit Kindern zur Verfügung.
Pro Appartement können ein Elternteil mit bis zu 3 Kindern bis 12 Jahre untergebracht werden; im Ausnahmefall auch 4 Kinder. Die Appartements haben eine Größe von 32 qm und verfügen neben einem Wohn-/Schlafbereich für den Elternteil über einen räumlich und akustisch getrennten Kinderbereich mit anschließendem Badezimmer.
Die Appartements sind mit Kühlschrank, Wasserkocher und Geschirr ausgestattet. Mütter oder Väter mit nur einem Kind können auch in einem Zwei-Bett-Zimmer untergebracht sein. Diese haben normale Betten und keine Küche, es steht Ihnen die Stationsküche zur Verfügung.
Die Eltern nehmen die Mahlzeiten mit ihren Kindern gemeinsam mit den übrigen Patienten im Speisesaal des Hauses ein.
Während der Therapiezeiten der Eltern werden die Kinder von einem erfahrenen Team aus Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen betreut. Die Betreuung findet während der Therapiezeiten in einem eigens eingerichteten Kinderhaus statt. Dort erwartet die Kinder ein schönes großes Spielzimmer, eine Wohnküche, sowie ein Schlafraum für die ganz Kleinen.
Kinder, die in Bayern schulpflichtig sind, können in den nahegelegenen Orten Bernried oder Tutzing am Unterricht der Grund-, Haupt-, Realschule oder des Gymnasiums teilnehmen. Kinder, die in anderen Bundesländern schulpflichtig sind, können evtl. als Gastschüler in den jeweiligen Schulen aufgenommen werden. Gerne sind wir bei der Organisation des Schulbesuchs vor Ort behilflich.
Bitte besonders beachten:
Damit der Kostenträger, also z.B. die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd die Kosten für den Aufenthalt des Kindes übernimmt, müssen die Eltern dort einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Wenn dieser Antrag bewilligt ist, können wir Eltern mit Kindern einen Aufnahmetermin angeben.